Reform der privaten Altersvorsorge
Am 27.03.2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) beschlossen. Für den Beginn ab 01.01.2027 wird noch die Zustimmung des Bundesrats benötigt.
Vorgesehen ist eine Erweiterung der geförderten Anlagemöglichkeiten mit einem Altersvorsorgedepot, welches auch ohne Pflichtgarantien angeboten werden soll. Als mögliche Anlagen werden ausdrücklich auch Aktienfonds vorgesehen.
Für jeden gesparten Euro gibt es zukünftig 0,50 € bis zu einer Einzahlungssumme von 360,00 € pro Jahr als Zulagenförderung. Für weitere bis zu 1.440,00 € die gespart werden, beträgt die Grundzulage dann 0,25 € pro Jahr. Die volle Kinderzulage von 300,00 € (Kind/Jahr) soll es bereits ab einer monatlichen Sparrate von 25,00 € geben.
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200,00 € als zusätzliche Zulage.
Zukünftig werden auch Selbständige förderberechtigt.
In der Ansparphase sind die Kapitalerträge steuerfrei. Eine Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase mit dem dann individuellen Steuersatz. Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf einen Höchstbetrag von 6.840,00 € begrenzt. Hiervon werden maximal 1.800,00 € gefördert.
Welche nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierten Verträge die Abacando GmbH Ihnen zukünftig anbieten kann, stellen wir später in unserer News vor.
Werbung. Kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren.
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